Montag, 2. Dezember 2019
Bagatelle 341 - Radeltax
Doch, die Obrigkeit versucht auf aller Art uns Geld aus der Tasche zu entwenden. Das ist in meinem Lande so, und wahrscheinlich bei Ihnen ebenso. Wenn nicht durch ein fälliges Bußgeld bei irgendeinem geringen Verstoß gegen die Gesetze, dann durch die Lohnsteuer oder durch die Erbschaftssteuer. Nur in Wahljahren verspricht uns die Behörde die Steuern diesmal nicht zu erhöhen, aber wer‘s glaubt ist selig.

Früher war das nicht anders. Bei uns gab es sogar einst eine Hundesteuer. Jeder der ein sonstiges Haustier besaß wurde aufgefordert Hundesteuer zu zahlen. Ich weiß noch dass Gemeindebeamte von Haus zu Haus gingen um zu erfahren wer solch ein braves Tierchen sein Eigenes nennen konnte. Als der Beamte bei uns auf den Hof kam und mich um Hundesteuer bat, antwortete ich wahrheitsgetreu: "Nein, lieber Herr Hundesteuerbeamte, einen Hund hab’ ich nicht. Keinen kleinen Dachshund und auch keinen großen Schäferhund." Da kam plötzlich unser Fokkie um die Ecke, ein fröhlicher Vielrassenhund, um sich zu erkundigen wer das wohl war der da so laut schrie. "Nein," sagte ich zu dem Beamten, "dieser Hund gehört meinen Schwiegereltern. Fragen Sie sie doch selber!"

Die Neigung aus allem menschlichen Treiben Steuern zu fordern kann sich noch steigern. So gab es bei uns vor vielen Jahren, ungelogen, eine Fahrradsteuer. Jeder der sich eines Fahrrades bediente um sich von einem zum anderen Ort zu begeben musste die Fahrradsteuer zahlen.
Ein Beweis dass man die Steuer bezahlt hatte gab es auch. Es war ein metallenes Plätzchen das man um die Fahrradstange biegen konnte.
Zu Hause haben wir noch solch einen Streifen aufbewahrt - mit Aufschrift Rijwielbelasting (= Fahrradsteuer) - so dass ich es Ihnen zeigen kann. Hierdurch war es möglich dass mein Schwieger(groß)vater ohne sich Sorgen machen zu müssen sich radelnd ins Dorf begeben konnte um dort Besorgungen zu erledigen. Lange ist’s her; es war im Jahr 1934/35.


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