Sonntag, 27. Februar 2011
Bagatelle LXLIII - Behördendeutsch
Gestern, Samstag, war ein Tag voller Gnade. Ich bekam etwas geschenkt worauf ich mich in Gedanken schon lange im voraus gefreut hatte. Der Postbote (der es gerade noch schaffte unseren Hof zu finden) brachte uns ein Schreiben eines der berühmtesten Vertreter der deutschen Justizbehörde: die Oberjustizkasse Hamm. Mit vor Erregung zitternden Händen öffnete ich den amtlichen Umschlag.



Vorweg muß ich noch erwähnen, daß ich in früheren Jahren wohl mal einen Brief von einer deutschen Behörde in Empfang nehmen konnte. Einen Brief mit Lichtbild meistens. Das waren noch Zeiten! In meiner Studentenzeit bekam ich, reisend im Raume Kleve (Niederrhein), fast jedes Jahr wohl eine Quittung wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. In meiner Ente habe ich 72¼ km/h bei 70 km/h erlaubt, also zu schnell gefahren, sagte mir die Behörde dann.

Daß es gestern wieder eine Art Quittung war, schmälerte meine Freude über den Empfang keineswegs. Es war ja nur eine Bitte an mich, um die Kosten welches das Amtsgericht zu Bocholt habe machen müssen um mir einen Erbschein und ein Testamentsvollstreckerzeugnis überreichen zu können, zurück zu erstatten. (Mein Bruder, damals wohnhaft in Deutschland, ist vor zwei Jahren gestorben. Er hatte mich in seinem Testament, niedergelegt bei einem niederländischen Notar und völlig rechtsgültig, gebeten die Erbschaftsregelung einigermaßen ordentlich vonstatten gehen zu lassen.) Der totale Rechnungsbetrag betrug (zufälligerweise) runde 300 Euro.



Drei Nebensächlichkeiten verdienen das Erwähnen. Erstens sehen Sie und ich im Text auf dem Umschlag, daß diese deutsche Behörde um Verständnis bittet falls ich am selbigen Tag nóch einen oder mehreren Briefe solcher Art zugeschickt bekommen sollte. Eine Behörde die sich entschuldigt! Im voraus! Das ist doch was, würde ich meinen.
Zweitens muß ich feststellen, daß das Behördendeutsch ganz und gar nicht schwieriger zu verstehen ist als die Behördensprache in meinem Lande. Die Sätze in deutscher Sprache sind zwar lang und unnötig kompliziert, aber das ist bei uns nicht weniger der Fall. Und wir können nicht, wie Sie, in Zweifelsfällen unseren Arzt oder Apotheker fragen.
Drittens möchte ich hinweisen auf die Schnelle womit diese deutsche Behörde arbeitet. Wir haben sicher sechs Monate mit der Amtsgerichtsbehörde gehadert ob und warum ein Erbschein und ein Testamentsvollstreckerzeugnis (für das zweite Wort übrigens meinen besten Dank ..) überhaupt nötig war. Als der Entschluß dann endlich gefaßt wurde, bekamen wir schon sieben Tage danach die Quittung. Das nenne ich zügige Facharbeit! Daran kann sich jede in- und ausländische Behörde ein Beispiel nehmen!

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